Meldungen gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz
Durch Ihre Hinweise helfen Sie, Missstände aufzudecken. Ihre Angaben werden gemäß Hinweisgeberschutzgesetz streng vertraulich behandelt. Alle weiteren Informationen zum Datenschutz finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen für Meldungen gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz.
Die Ansprechpartner für die Ausübung Ihrer Rechte und weitergehender Informationen ist die Datenschutzbeauftragte Miriam Akhras, E-Mail datenschutz@schellinger-kg.de.
Wir stellen sicher, dass keine Maßnahmen gegen Sie ergriffen werden, weil Sie einen Verstoß gemeldet oder bei einer Untersuchung mitgewirkt haben. Das Unternehmen wird die geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere Ihre Rechte und die des Beschuldigten, beachten. Hinweise werden nur zum Zwecke der Ermittlung und etwaigen Ahndung von Verstößen verwendet. Nicht mehr benötigte Daten werden nach Abschluss der Ermittlungen oder spätestens nach 36 Monaten gelöscht. Gemäß Hinweisgeberschutzgesetz / § 38 Schadensersatz nach einer Falschmeldung: Die hinweisgebende Person ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Meldung oder Offenlegung unrichtiger Informationen entstanden ist.
Vielen Dank, dass Sie uns helfen, ein faires Miteinander sicherzustellen!