Sonnen-Pellets

Holzpellets richtig lagern

Um einen sicheren und zuverlässigen Betrieb Ihrer Pelletheizung zu gewährleisten sind bei der Pelletlagerung nachfolgende Verhaltensregeln einzuhalten.

Bei sachgerechtem Umgang bestehen für den Betreiber der Anlage keine Risiken.

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Gefahrenhinweis

  • Brennstoff – Brandgefahr bei unsachgemäßer Handhabe
  • Staub – allergische Reaktionen von Haut und Atemwegen
  • Kohlenmonoxid und Kohlenwasserstoffe – Vergiftungsreaktion
  • Bewegliche Einbauten – Verletzungsgefahr

Kohlenmonoxid – wie kann es entstehen?

Bei einer Fehlfunktion der Heizung kann Kohlenmonoxid (CO) über die Brennstoffzufuhr in den Lagerraum strömen. Dieses CO kann unter ungünstigen Bedingungen auch bei natürlichen Abbauprozessen von im Holz enthaltenen Fettsäuren entstehen. In geschlossenen, luftdichten Räumen kann sich das Gas in der Lagerluft anreichern und die gesetzlichen Grenzwerte überschreiten. In diesen seltenen Fällen besteht beim Einatmen ein ernsthaftes gesundheitliches Risiko. Durch sachgerechten Umgang können die mit Kohlenmonoxid verbundenen Risiken vermieden werden.

Die Wahrscheinlichkeit von erhöhten CO-Werten ist gering, sofern die technischen Bestimmungen eingehalten werden. Im Pelletlager wird die Konzentration von CO durch geeignete Belüftung verhindert. Das CO baut sich außerhalb des Lagers durch natürliche Prozesse schnell ab.

Bitte nehmen Sie die folgenden Hinweise ernst und schenken Sie ihnen regelmäßig Beachtung

Holzpellets sicher lagern – allgemeine Hinweise

Stellen Sie den Heizkessel vor Arbeiten im Lager und vor Brennstofflieferungen rechtzeitig ab.

  • Um ein Rückströmen von Verbrennungsgasen zu verhindern, soll der Pelletkessel mindestens eine Stunde vor der Befüllung des Lagers abgeschaltet werden.
  • Pelletlagerräume sind vor dem Betreten mindestens für 15 Minuten gut zu belüften.
  • Bei Arbeiten in Pelletlagerräumen und Pelletbehältern sollte immer eine außerhalb des Lagers stehende zweite Person anwesend sein.

Lagerräume und Lagerbehälter für Holzpellets sind wie alle Brennstofflagerungen nicht zum Betreten oder zum Aufenthalt gedacht. Insbesondere Unbefugte, wie z. B. Kinder dürfen das Pelletlager nicht betreten.

  • Pelletlagerräume sollten nur zu unmittelbar dem Heizungsbetrieb dienenden Tätigkeiten betreten werden (z.B. Montage- und Wartungsarbeiten von Personen mit ausreichender Fachkenntnis).
  • Das Lager enthält Brennstoff - Rauchen, Feuer und andere Zündquellen ausschließen.
  • Von beweglichen Teilen geht eine Verletzungsgefahr aus.
  • Achten Sie darauf, dass an Ihrem Lager ein Hinweisschild zur Kennzeichnung Ihres Brennstofflagers angebracht ist. Gerne stellen wir Ihnen das Hinweisschild des Deutschen Energieholz- und Pellet-Verbandes e.V. zur Verfügung.
  • Lassen Sie für einen störungsfreien Betrieb regelmäßig die empfohlenen Wartungen vornehmen.

Pelletlager > 10 Tonnen

Bei großen Pelletlagern gelten zusätzlich folgende Hinweise.

Anforderungen zur Vermeidung von gesundheitsrelevanten CO-Konzentrationen im Lagerraum

Die Belüftungsfunktion im Lager sollte der Lagergröße entsprechend eingerichtet werden. Der Luftaustausch muss gewährleisten, dass eine ausreichende Absenkung der CO-Konzentration stattfindet. Die Belüftungsöffnungen müssen in den Außenwänden oberhalb der Geländeoberfläche angeordnet sein.

Kohlenmonoxid und Kohlenwasserstoffe

  • Holz und Holzpellets können sowohl Kohlenmonoxid (CO) als auch Kohlenwasserstoffe (VOC) freisetzen. Kohlenmonoxid ist ein farb-, geruch- und geschmackloses, toxisches Gas. VOC wiederum kann unangenehme Gerüche verursachen.

  • Bei einer Fehlfunktion der Heizung kann Kohlenmonoxid (CO) über die Brennstoffzufuhr in den Lagerraum strömen.

  • CO kann auch bei natürlichen Abbauprozessen von im Holz enthaltenen Fettsäuren zusammen mit anderen Faktoren entstehen.

Unter ungünstigen Bedingungen kann sich das Gas in der Lagerluft anreichern. In diesen seltenen Fällen besteht beim Einatmen ein ernsthaftes gesundheitliches Risiko. Durch eine kontrollierte und dauerhafte Belüftung des Pelletlagers können diese Gefahren und Gerüche vermieden werden.

Anforderungen an die Belüftung von Pelletlager

Länge der Lüftungsleitung Lüftungsart Lagergröße in t
Fassungsvermögen > 10 t bis 40 t

≤ 2m

Deckellüftung
  • Mindestens zwei belüftende Verschlussdeckel auf zwei Storz-A-Kupplungen
  • Querschnitt mind. 4 cm²/t Fassungsvermögen
  • Lüftung ins Freie oder belüfteten Aufstellraum der Heizanlage

> 2m bis ≤ 5m

(separate) Lüftungsöffnung
  • Öffnung je Lüftungsleitung mind. 100 cm² Querschnitt
  • Gesamtlüftungsquerschnitt mind. 10 cm²/t Fassungsvermögen
  • Lichte Öffnung mind. 8 cm²/t Fassungsvermögen
  • Lüftung ins Freie

> 5m bis 20m

Mechanische Lüftung
  • Lagerbelüftung über Lüftungsleitung mit Ventilator
  • Ventilator mit dreifacher Luftwechselrate pro Stunde bezogen auf das Bruttovolumen des Lagerraums
  • Kopplung des Ventilators mit dem Öffnen der Lagerraumtür