05.03.2024 | Pellets

Gebäudeenergiegesetz zur Beschleunigung der Energiewende

Neue Pellet-Förderung 2024

Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetzt (GEG) sind Holzpellets weiterhin ein wichtiger Teil der Energiewende. Neben anderen Alternativen erfüllen Holzpellet-Heizungen die 65%-Vorgabe für erneuerbare Energien.

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Das GEG beinhaltet, dass alle neuen Heizungen in Städten und Gemeinden über 100.000 Einwohnern ab Mitte 2026 mindestens 65 % erneuerbare Wärme nutzen, zwei Jahre später auch in kleineren Gemeinden. Als erneuerbare Heizlösungen gelten bspw. Holz- und Pelletheizungen, Solaranlagen und Wärmepumpen. Mit einer Fördersumme von bis zu 70 % ist aktuell ein Wechsel auf erneuerbare Energien besonders bei Sanierungsvorhaben, aber auch im Neubau interessant.

Ein Umstieg auf eine Pelletheizung ist attraktiv, sinnvoll und vorteilhaft. Der regionale und klimafreundliche Brennstoff überzeugt nicht nur durch einen besonders kleinen CO2-Fußabdruck, sondern auch mit regionaler Wertschöpfung. Das Heizen mit Holzpellets bleibt CO2-steuerfrei, weil Holz klimaneutral verbrennt. Für die Herstellung unserer Sonnen-Pellets® werden ausschließlich frische Sägespäne aus der Schnittholz-Produktion verwendet.

Für eine optimale Förderung ist eine Beratung durch einen Fachbetrieb oder Energieberater sinnvoll. Eine Übersicht der Förderung für erneuerbare Heizlösungen zeigt das Schaubild vom Deutschen Pelletinstitut. Der maximale Zuschuss liegt bei insgesamt 21.000 Euro, die Zuschüsse müssen bei der KfW-Bank beantragt werden. Bis Ende August kann sogar ohne Antrag gestartet werden – dieser kann ausnahmsweise bis Ende November 2024 nachgereicht werden.

Schaubild und Quelle: DEPI

Förderrichtlinien GEG 2024

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